Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begutachtet die Gutachter bei der MPU. Sie empfiehlt zur Wiederherstellung der Fahreignung "den Psychologen
mit Diplom- bzw. Master-Abschluss, der eine verkehrspsychologische Weiterbildung absolviert hat" (Uneigennützige Informationen zur MPU, Suchbegriff: BASt mpu).
Win-Win-Situation
Ich strebe eine Win-Win-Situation mit meinen Kunden an. Es soll jeder Beteiligte etwas von dem Projekt haben. Ich biete daher auch keine Dienstleistung im "Paket" an (die Katze im Sack).
Die Beratung bei mir ist auf einer freiwilligen Basis. Der Kunde wird nicht durch eine große Einmalzahlung dazu gezwungen, beim Berater zu bleiben. Sie bezahlen immer nur die konkrete Stunde und können jederzeit aufhören. Natürlich erhalten Sie über die stattgefunden Beratung eine Bescheinigung zur Vorlage bei einer Begutachtungsstelle (BfF).
Persönlich und individuell
Jeder MPU-Kandidat hat seine eigenen Probleme mit der MPU. Diese gilt es zu erkennen.
Keine Onlineberatung
Ein persönliches Gespräch und eine Videokonferenz ist nicht dasselbe.
Nachhaltig
Von 453 ehemaligen Klienten mit positiver Begutachtung wurden nach drei Jahren drei Klienten erneut auffällig (Legalbewährung).
Mitgliedschaften:
BDP
(Bild bitte anklicken für Link)
Der Bundesverband Deutscher Psychologeninnen und Psychologen e.V. (BDP) ...
...ist der Berufsverband der Deutschen Psychologen. Sogenannte "psychologische Berater" werden in diesem Verband aus naheliegenden Gründen nicht aufgenommen.
BNV
(Bild bitte anklicken für Link)
Der Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen e.V. (BNV) ...
...ist der Bundesverband der Psychologen, die sich speziell auf die Verkehrspsychologie und die Rehabilitation von Kraftfahrern spezialisiert hat (verkehrspsychologische MPU-Beratung).
Berufsbezeichnungen in Beratung und Begutachtung der Fahreignung
Gesetzlich nicht geregelt
Kein Nachweis von Abschlüssen erforderlich
Berater
MPU-Berater
Kraftfahreignung-Berater
Immobilien-Berater
usw.
Gesetzlich geregelt
Nachweis eines Hochschulabschlusses erforderlich: Studium der Psychologie
Diplom Psychologe
Psychologe B.Sc
Psychologe M.Sc
Weiterbildung an Deutscher Psychologen Akademie (DPA) des Bundesverbandes Deutscher Psychologen (BDP)
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Gesetzlich nicht geregelte Berufsbezeichnungen
Es gibt derzeit immer noch keine amtliche Anerkennung als Fahreignungsberater. Eine "fahrerlaubnisrechtliche Regelung zur amtlichen Anerkennung von Fahreignungsberatern mit Qualitätssicherung - ...- wird auf Bundesebene nicht weiterverfolgt, da der bürokratische Aufwand neuer Anerkennungs- und Überwachungsverfahren für eine Vorberatung zur MPU außer Verhältnis zum angestrebten Nutzen steht." (Drucksache 16_0143_D, Landtag von Baden-Württemberg 16.Wahlperiode, 16.06.2016, S.5.)
Gesetzlich geregelte Berufsbezeichnungen
Psychologe
Durch das Psychologie Studium erlangt der Betreffende einen "akademischen Grad". Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) darf sich nur derjenige "Psychologe" nennen, der ein Diplom in Psychologie hat. Der Verbraucher geht bei dieser Bezeichnung von einer Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium .... aus ... (Er) wird getäuscht, wenn Personen die Berufsbezeichnung führen, ohne diese akademische Qualifikation zu besitzen (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83).
Bis 1999 "Diplom" (Deutscher Abschluss).
Seit 1999 "Bachelor of Science" (B.Sc.) und "Master -" (M.Sc.)(Europäischer Abschluss).
Verkehrspsychologe
Mit erfolgreichem Abschluss eines Psychologiestudiums darf sich der Absolvent bereits "Verkehrspsychologe" nennen.
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Der "Fachpsychologe" erfordert aber eine weiterführende Ausbildung. Arbeitsbereiche des Fachpsychologen sind:
Verkehrspädagoge
Beim "Verkehrspädagogen" handelt es sich um einen Fahrlehrer oder Fahrpädagogen. Ein selbständiger Fahrlehrer kann eine "Verkehrspädagogische Beratungsstelle" eröffnen und MPU-Beratung anbieten. Der pädagogische Ansatz versagt oft beim Thema "Fahreignung".
Berufsbezeichnungen bei der Psychotherapie
Nicht regulierter ("grauer") Markt
Private Finanzierung (Dienstleistung wird aus eigener Tasche bezahlt)
Psychologischer Berater (ggf. Zertifizierung von privatem Anbieter)
Heilpraktiker für Psychotherapie (Zertifizierung vom Gesundheitsamt)
Regulierter ("weißer") Markt
Finanzierung durch die Rentenversicherung (Solidaritätsprinzip), zeitliche befristet
Psychologischer Psychotherapeut
Medizinischer Psychotherapeut
Psychanalytiker
Verhaltenstherapeut
Heilpraktiker Psychotherapie
Seit 17.Februar 1939 gibt es ein Heilpraktiker Gesetz. Es muss eine Abschlussprüfung an einer unabhängigen Organisation absolviert werden (Gesundheitsamt).
Psychologischer Psychotherapeut
Den oben erwähnten "Berater", z.B. "Psychologischen Berater", muss man sehr genau vom "Psychologischen Psychotherapeuten" unterscheiden. Diese Berufsbezeichnung wird durch das Psychotherapeuten Gesetz (PsychTG) geschützt.
Man unterscheidet außerdem zwischen einem "psychologischen - " und einem "medizinischen Psychotherapeuten". Diese Unterschied rührt von den unterschiedlichen Ausbildungen her, einmal das Studium der Psychologie und andermal der Human Medizin. Zusätzlich unterscheidet man Psychoanalytiker und Verhaltenstherapeuten, siehe auch "behavioral enginneering".
Psychiater
Ein Psychiater ist ein Arzt, der sich auf das Fachgebiet der Medizin Psychiatrie spezialisiert hat. Dieses Gebiete ist oft sehr an der Biologie orientiert (Biologische Psychiatrie). Psychische Störungen werden als Störung des Hirnstoffwechsels verstanden.
Zertifizierte MPU Beratung
Der Bundesverband Deutscher Psychologen (BDP) in Kooperation mit der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) zertifiziert den "Fachpsychologen für Verkehrspsychologie BDP". Zertifizierung ist aber ein komplexes Gebiet. Es gibt weitere Unternehmen, die MPU-Beratung zertifizieren und damit in teils unlauteren Wettbewerb mit dem BDP treten.
Natürlich kann auch ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine Dienstleistung wie MPU-Beratung zertifizieren. "Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen an ... Dienstleistungen ... nachgewiesen werden kann (Gunewald, ZEV 2010, 69, 71). Zertifizierungen werden von unabhängigen Stellen vergeben und müssen sich nach festgelegten Standards richten" (Bundesgerichtshof, I ZT 113/10).
Entsprechungen zur MPU-Beratung
Gerichte haben sich mit dem Thema "Zertifizierung" beschäftigt. Es muss sich dabei nicht direkt um MPU-Beratung handeln. Man kann auch von Dienstleistungen, die sich teilweise entsprechen, auf den Bereich MPU-Beratung schließen.
Das Landgericht Saarbrücken beschäftigte sich zum Beispiel mit dem Zertifikat des "geprüften Massagepraktikers" sowie einer Ausbildung als "Zertifizierte/r Massagepraktiker im Wellnessbereich", welche eine Ausbildungseinrichtung vergab. Der Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die genannten Zertifikate zu bewerben und/oder auszustellen.
In Bezug auf den "geprüften Massagepraktiker" sah das Gericht eine Irreführung des Verkehrs (bzw. des angesprochenen Verbraucherkreises) als gegeben an, da es sich nicht um eine staatliche bzw. staatlich anerkannte Prüfung handelte und dies nicht klargestellt wurde.
(Der Verkehr, bzw. Verkehrskreis, kann im Einzelfall auch das Fachpublikum sein, nicht nur der Verbraucher. Es kommt immer drauf an, wer von einer Aussage/Werbung angesprochen wird.)
"Zertifiziert" ist irreführend, wenn die Zertifizierung nicht von einer unabhängigen Stelle nach festgelegten Standards vergeben wurde.
Zu einem späteren Zeitpunkt warb die Ausbildungseinrichtung mit der Ausbildung zum "Zertifizierter Massagepraktiker im Wellnessbereich". Diese Werbung war nach Ansicht des Gerichts ebenfalls wettbewerbswidrig. Der Beklagte erweckt mit dieser Werbung (für die angebotene Ausbildung) den unzutreffenden Eindruck, es werde eine Zertifizierung von unabhängiger Stelle vergeben, die sich nach festgelegten Standards richtet (Landgericht Saarbrücken, Verkündet: 01.02.2017, 7HK O 68/16).
... auch irreführend, wenn nicht entsprechende praktische Erfahrung vorliegt.
Der BGH hat sich ebenfalls bereits mit der Werbung mit Zertifizierungen beschäftigt. Das Urteil behandelt die Werbung eines Anwalts mit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker". Der BGH war der Ansicht, dass die Führung eines Zertifikatszusatzes nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig ist. Die Irreführung sei nicht schon deswegen zu bejahen, weil der Begriff "Zertifizierung" verwendet wird. Eine amtliche Verleihung sei hierfür nicht erforderlich. Zertifizierungen müssen jedoch von unabhängigen Stellen nach festgelegten Standards vergeben werden. Dies war hier aber unstreitig nicht der Fall.
Die vorliegende Werbung mit der Zertifizierung als Testamentsvollstrecker beurteilte der BGH jedoch als irreführend, "da der Verkehr von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, erwartet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt." Da der Beklagte bisher nur zweimal als Testamentsvollstrecker tätig geworden war, fehlte es ihm aber an der hierfür notwendigen praktischen Erfahrung (BGH; Urteil vom 9.6.2011 - I ZR 113/10).
"Anerkannter Sachverständiger"
Der BGH hat sich in einem weiteren Fall mit der Bezeichnung als "anerkannter Sachverständiger" beschäftigt. Der Beklagte war KFZ-Sachverständiger und hatte den Anhang "anerkannt von der FIEA und dem BVSK" verwendet. Das hatte der Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs als irreführend bezeichnet und abgemahnt. Der BGH teilte diese Ansicht. Er verwies auf einen vergleichbaren Fall eines Juweliers von 1978. Er stellte fest: "... ein nicht unerheblicher Teil des Publikums (geht) bei Hinweisen solcher Art erfahrungsgemäß davon aus, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertreffe" (BGH, Urteil vom 23.05.1984 - I ZR 140/82, OLG Hamm).
Weiterführende Themen
Warum liest man so oft, dass die MPU ein Idiotentest sei?
Wie geht ein Gutachter an die Antworten des MPU-Kandidaten heran?
Was könnte man bei der Suche im Internet ganz allgemein beachten Internet-Werbung?
Anreiseinformationen
Sie fahren vom „Hauptbahnhof“ mit dem Bus (Linie 42) in Richtung „Ostendplatz – Schlossplatz“. Die erste Haltestelle ist „Staatsgalerie“. Sie steigen an der zweiten Haltestelle, der „Friedenstraße“, aus. Die „Friedenstraße“ ist die Querstraße zur „Landhausstraße“.
Die richtige Bushaltestelle am „Hauptbahnhof“ ist die Bushaltestelle auf derjenigen Seite, auf der es die folgenden Unternehmen gibt: BÄR Schuhe, FOTOPROFI und BLOCK HOUSE (Arnulf-Klett Platz 1 und 3).
MPU-Beratung/Vorbereitung, Hilfe für Stuttgart - Diplom-Psychologe Reinhard Barth, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP - Verkehrspsychologe