Verkehrstherapie - MPU Erfolgsbilanz - Zahlen aus einer Fachzeitschrift über den MPU-Erfolg
Vorteile der Vorbereitung für den Erfolg bei der Medizinisch Psychologische Untersuchung im Allgemeinen
Eine Fragebogenaktion der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt, dass Personen, die sich nicht auf Ihre MPU vorbereiten, große Schwierigkeiten bekommen. Nur 37,1 % schaffen eine positive MPU im ersten Anlauf. Personen, die sich frühzeitig mit Informationen versorgt haben und an einer Beratungsmaßnahme teilgenommen haben, haben eine Erfolgsquote von 81 %. Der Erfolg lässt sich also von 37,1 auf 81 % steigern (BASt-Bericht M 226, Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer).
Persönliche Erfolgsbilanz des Anbieters
Prozentsatz positiver MPUs
Von 100 Klienten haben 90 eine positive MPU. Im Details ist es wie folgt:
75 Klienten sind im ersten Anlauf ohne Nachschulungsempfehlung positiv.
10 Klienten sind im ersten Anlauf "bedingt positiv". Das bedeuten: Sie erhalten ein "negatives Gutachten mit Nachschulungsempfehlung". Ihre MPU wird nachträglich als positive gewertet, wenn sie einen sogenannten Paragraph 70 Kurs nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) absolvieren.
5 Klienten sind im ersten Anlauf negativ. Sie erhalten auch keine Nachschulungsempfehlung. Der Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn der Klient bestimmte Empfehlungen des Beraters ignoriert, z.B. Dauer des Abstinenznachweises, oder die Aufarbeitung aus Sicht des Gutachters nicht hinreichend war. Diese Klienten verbleiben im Beratungsprozess und sind im zweiten Anlauf positiv.
10 Klienten sind im ersten Anlauf negativ. Sie erhalten auch keine Nachschulungsempfehlung. Sie brechen daraufhin den Beratungsprozess ab. Es ist unbekannt, ob sie im zweiten Anlauf ein positives Gutachten erhalten haben und ob sie sich nochmals Hilfe gesucht haben.
Legalbewährung nach positiver MPU (Teil 1)
"Legalbewährung" ist ein Begriff des Strafrechts. Sie ist gegeben, wenn nach einer erfolgten Strafe keine neuen Straftaten begangen werden. Die Prognose, bzw. Rückfallwahrscheinlichkeit, eines "Antragsstellers auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis" ist daher ein großes Thema bei der MPU (Prognosegutachten). Hier spielt Statistik eine Rolle. Es gilt: "Je häufiger ein Kraftfahrer in der Vergangenheit auffällig wurde, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er auch in der Zukunft auffällig wird" (Beurteilungskriterien für Fahreignung, 3.Auflage, S. 28). Man unterscheidet daher "Ersttäter" von "Wiederholungstätern".
Die unten stehende Tabelle enthält die Erfolgszahlen bei einer Drei-Jahres-Perspektive. Klicken Sie bitte auf die Tabelle, um sie in Originalgröße darzustellen!
2) Kriterien: jeweils 1. Wert mindestens 1 Unfall, 2. Wert mind. 7 Punkte nach MPU als wahrscheinlich. Interventionsschwelle der FE-Behörde.
3) Nur der Anteil der negativ beurteilten mit erneuter Erteilung einer FE (Fahrerlaubnis) im Beobachtungszeitraum.
BLUTALKOHOL, VOL. 4/2010
Erläuterungen
Alkoeva, bzw. Alkoholevaluation oder Bewertung des Trennvermögens von Fahren und Alkoholkonsum, 10 Jahre nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von verschiedenen Gruppenmaßnahmen: IRAK, IFT oder LEER
DGVP - Evaluation (Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie) von medizinisch-psychologischen Fahreignungsbegutachtungen
Modell Buss - Beratung, Untersuchung und Schulung in der Sperrfrist - bei alkoholauffälligen Kraftfahrern
IVTÖ - Individualpsychologische Verkehrstherapie der Gemeinschaftspraxis Doktor German und Petra Höcher
BNV - Bund Niedergelassener Verkehrspsychologen
Die Erfolgsbilanz ist in der Fachzeitschrift "BLUTALKOHOL" veröffentlicht worden (Wer ist "BLUTALKOHOL"? B.A.D.S. - Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr)
Legalbewährung nach positiver MPU (Teil 2)
Nach drei Jahren
Ab 1980 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Studie in Auftrag gegeben. Damals wurden von den positiv beurteilten MPU-Absolventen innerhalb von drei Jahren 18,8 Prozent erneut auffällig. Personen, die sich keine verkehrspsychologische Unterstützung gesucht haben und erst nach der zweiten MPU ein positives Gutachten erhalten hatten, wurden in drei Jahren zu 21,2 Prozent erneut auffällig.
Nach zehn Jahren
Wird der Beobachtungszeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt, dann wird jeder dritte Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig (Wolfgang Jacobshagen (1996): ALKOEVA und kein Ende? Blutalkohol - B.A.D.S. 33, S.257-266.) Das sind 33 Prozent.
Bei der Abschätzung des Aufwandes gilt die Regel: "Lange Vorgeschichte, viel Vorbereitung! Kurze Vorgeschichte, kurze Vorbereitung!" Man muss daher berücksichtigen, ob es um eine verfestigte Verhaltensgewohnheit geht, oder ob jemand nur für kurze Zeit in einer bestimmten Art und Weise gelebt hat.
Äußere und innere Erfolgsfaktoren
Es gibt äußere und innere Faktoren, die für das Gelingen der MPU-Vorbereitung eine Rolle spielen.
Bei den inneren Faktoren ist entscheidend, wie gut der Betroffene die Wahrheit über sich selbst ertragen kann. Der Begriff "Fähigkeit zur Selbstreflexion" gibt nur sehr unvollständig wieder was hier gemeint ist.
Außerdem ist es hilfreich, wenn der Betroffene die Fähigkeit hat über sein eigenes Erleben gemeinsam mit einer anderen Person nachzudenken. Er sollte konstruktiv mit einem Berater, wer immer das ist, zusammenzuarbeiten können.
Bei den äußeren Faktoren ist der reale äußere Berater entscheidend. Es gibt hier große Unterschiede (Verbraucherschutz).
Prinzipiell ist die MPU eine zweite Chance für Kraftfahrer. Menschen unterscheiden sich sehr in ihrer Fähigkeit, diese Chance für sich nutzbar zu machen.
Intrinsische Motivation
Zusammenfassend kann man sagen: Es ist wichtig, dass der Betroffene selbst die Veränderung will. Auch der beste MPU-Berater ist hilflos, wenn der Betroffene selbst keine Veränderung will (Gutachter, der nicht genannt werden möchte).
Außerdem benötigt man für eine positive MPU: Zeit und Geld.
Die Stunden beim Verkehrspsychologen müssen besucht werden. Das ist neben Beruf und Familie zu bewältigen. Es fallen Kosten an:
Honorar des Verkehrspsychologen
Abstinenznachweise (gegebenenfalls)
Begutachtung der Fahreignung selbst
Der Klient selbst ist sehr oft das Problem
Der Klient selbst kann sich als das größte Problem an der MPU erweisen. Das ist dann der Fall, wenn er das ganze Ausmaß zum Beispiel seines Substanzen Missbrauchs nicht wahrhaben will und Teile seiner Konsumvorgeschichte verschweigt. Bei der MPU kommt es dann doch heraus und die Begutachtung ist negativ.
Ein Beispiel: Ein Klient, der fünfzehn Jahre lang am Wochenende eine bestimmte Substanz konsumiert hat, verschweigt davon zehn Jahre und gibt bei der ersten Vorbereitung auf die MPU nur fünf Jahre zu. Der Gutachter lässt sich den Therapiebericht der Suchtklinik kommen, die der Klient aufgesucht hatte. In diesem Bericht ist von fünfzehn Jahren die Rede. Somit gibt es einen Widerspruch zwischen Aktenlage und Aussagen des Klienten. Das Gutachten ist negativ.
Der Klient scheitert in diesem Fall, vielleicht an einer bestimmten Art zu denken (konkretistisches Denken). Er glaubt, wenn er etwas verschweigt, dann hat es irgendwie auch nicht stattgefunden.
Punktetäter
Die MPU scheint bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten (OWI) weniger wirksam zu sein wie bei Alkohol- und Drogen. (Welche OWI ergibt welche Punkte?)
Eine BASt-Studie (Simone Klipp 2013) besagt, dass innerhalb von drei Jahren die sogenannten "Punktetäter" zu 73,7 % erneut auffallen, während "Alkoholtäter" zu 34,4 % und "Drogentäter" zu 39,9 % wieder auffallen. "Punktetäter" verursachen auch doppelt so viele selbstverschuldete Unfälle (8,8 %) im Vergleich zur Alkoholgruppe (4,1 %) und der Drogengruppe (4,6 %).
Entgegen der von Betroffenen häufig geäußerten Meinung ist die Punkte-MPU schwieriger, da man nicht wie bei Alkohol oder Drogen eine Abstinenz nachweisen kann. Der Nachweis einer Veränderung ist schwerer erbracht. Bei Punkten empfiehlt es sich daher in jedem Fall, sich an einem Verkehrspsychologen zu wenden.
Das Denken: Hauptsache positive MPU
Die Idee: "Hauptsache positive MPU! Was danach kommt ist egal!" ist besonders bei Punktetätern fatal. Das zeigt das folgende Zitat:
"Nicht zuletzt hat auch die Rechtsprechung den Rückfalltäter im besonderen Fokus: Wenn ein Kraftfahrer bereits das gesamte Instrumentarium des Punktesystems einmal durchlaufen hat und nach einer positiven Fahreignungs-begutachtung wiederholt durch erneute Verkehrsverstöße rückfällig wird, dann braucht die Behörde nicht noch einmal einen Punktestand von 8 Punkten (früher 18 Punkten) abzuwarten, sondern kann ihm bereits viel früher die Fahrerlaubnis entziehen (OVG Münster, Beschl. v. 29.6.11 - 12B212/11).
Der zitierte Aufsatz ist ebenfalls zu finden in der Zeitschrift für Verkehrssicherheit 4/2013: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien - Änderungen und Weiterentwicklungen in der 3.Auflage.
Ein Schaden bleibt immer
Der Führerschein, der ausgehändigt wird, trägt nicht das ursprüngliche Datum der Ersterteilung, sondern das Datum der Neuerteilung. Wenn eine Person x Jahre keine Fahrerlaubnis hatte, so entfällt für diesen Zeitraum der Schadensfreiheitsrabatt. Die Versicherungskosten sind höher im Vergleich zu einer Person, die nicht x Jahre lang keinen Führerschein hatte.
Es ist übrigens nicht so, dass man nach einem Entzug der Fahrerlaubnis für den Zeitraum von zwei Jahren erneut den Führerschein bei einer Fahrschule absolvieren muss. Diese Regelung wurde mit der 4.Änderungs Verordnung zum 30.10.2008 aufgehoben. Heute ist nur in dem Fall eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs.1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht besitzt.
Allgemeine quantitative Informationen zur MPU
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Das BMVI ist unter anderem für die Verkehrssicherheit zuständig. Das BMVI hat auch ein eigenes Forschungsinstitut: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die BASt stellt Studien zur MPU bereit.
Statistik der Begutachtung der Fahreignung
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt jährlich eine Statistik zur Begutachtung der Fahreignung. Wenn man einmal das Jahr 2014 mit dem Jahr 2015 vergleicht, dann findet man nur geringe Unterschiede.
Im Jahr 2014 wurden 91.536 Begutachtungen durchgeführt. Von den begutachteten Personen waren
58,3 % geeignet
6,4 % nachschulungsfähig
35,3 % ungeeignet
"Nachschulung" bedeutet, dass ein negatives Begutachtungsergebnis durch den Besuch eines Kurses nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verändert werden kann. Die Restzweifel an der Fahreignung werden ausgeräumt, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er diesen Kurs erfolgreich besucht hat. Wenn man so will wird ein negatives Begutachtungsergebnis durch einen Kursbesuch in ein positives Ergebnis verwandelt.
Im Jahr 2015 wurden 91.276 Begutachtungen durchgeführt. Die Ergebnisse waren ebenfalls sehr ähnlich
58.9 % geeignet
6,4 % nachschulungsfähig
34,7 % ungeeignet
Feine Unterschiede unter den Anlassgruppen
Man kann aus den Zahlen ablesen, dass wiederholte Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr die Chance bei der MPU verringert.
Schwierige ist die MPU auch für Personen mit einer Doppelfragestellung, z.B. Alkohol und Schwierigkeiten mit Regeln (Verkehrsauffälligkeit oder/und Straffälligkeit).