MPU VerkehrsPsychologen Vorbereitung, Beratungsstellen Trennung, Psychologen

Fahreignung, MPU Psychologen Begutachtung und Beratung müssen bei der Vorbereitung auf die MPU eine Trennung erfahren

Der MPU-Kandidat wünscht sich unter Umständen, dass sein Berater das Gutachten absolviert. Häufig hört man das Argument, dass der Berater den Kandidaten für die Dauer von zehn Stunden sieht, während der Gutachter ihn nur eine Stunde spricht. Gerade der lange Kontakt könnte aber auch ein Nachteil sein, da er die Objektivität in der Beurteilung des Klienten in Frage stellt. Auf der anderen Seite könnte aber auch ein Kontakt von 10 Stunden eine Entwicklung in dem Klienten anstoßen, die hilfreich für sein Leben und nebenbei auch für die MPU wäre.

Es ist der erklärte Wille des Gesetzgebers Rehabilitation von Kraftfahrern (MPU-Beratung) und Kraftfahreignungsdiagostik (Begutachtung der Fahreignung bzw. die MPU) zu trennen. Zu diesem Zweck wurde das Gesetz, die Fahrerlaubnisverordnung (Anhang 15), geändert. So gibt es nochmals einen Sicherheitsmechanismus bei der Begutachtung der Fahreignung.

Trennung von Begutachtung und Beratung - Fahreignung und MPU

Man muss unterscheiden zwischen: Seit dem 01. Juli 2009 ist allen MPU-Stellen persönliche Kundenberatung verboten. Begutachtung und Beratung dürfen in Deutschland nicht gleichzeitig angeboten werden. Die Gesetzestexte werden nun zitiert:

"Die Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung wird erteilt, wenn ... 6. der Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nicht zugleich ... Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Begutachtung ... durchführt." (Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 14, Absatz 2 Nummer 6)

"Wer mit Unternehmen ... vertraglich verbunden ist, die ... beraten, behandeln, betreuen oder auf die Begutachtung vorbereiten ... darf keine Personen ... in Begutachtungsstellen für Fahreignung ... begutachten.".(Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Anlage 4a, Abschnitt 5)

Aus diesem Grund geben die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) keine auf die einzelne Person zugeschnittenen Ratschläge bezüglich der Förderung der Fahreignung. Sie bieten zu Werbezwecken dennoch sogenannte "Informationsabende" an, auf denen der Ratsuchende allgemeine Informationen über die MPU erhält.

Für den "MPU-Betroffene" sind diese Informationsabende wertvoll. Die angebotenen Informationen sind kostenfrei und aus erster Hand, denn die Abende werden von den Psychologen gehalten, die die Fahreignungsdiagnostik selbst durchführen.

Es empfiehlt sich, erst einmal einen Informationsabend bei einer BfF zu absolvieren bevor man weitere Schritte unternimmt. Noch besser wäre es, zwei Stück zu vergleichen und sich einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen welche qualitativen und atmosphärischen Unterschiede bestehen (John Berger).

Begutachtungsstellen findet man leicht (Suchbegriff: BASt + Begutachtungsstellen).

MPU/Fahreignung: Gründe für die Trennung von Beratungsstellen und Begutachtungsstellen

Die Begründung des Gesetzgebers lautet: Quelle: Bundesrat Drucksache - BR-Drs 302/08 vom 30.04.08 - Seite 80, zu Artikel 1 Nr.43 a) und 44.

In der Vergangenheit gab es Auswüchse bei Begutachtungsstellen. Hatte ein Klient ein negatives Gutachten so empfahl ihm der Gutachter im Anschluss eine entsprechende Beratungsstelle die zum eigenen Konzern gehörte. Das soll nicht mehr vorkommen.

Die Trennung zwischen Begutachtung und Beratung wird teilweise umgangen

Es sollte eine Trennung zwischen Begutachtung und Beratung in organistorischer, räumlicher und personeller Hinsicht geben.
  1. Organisatorische Trennung: Das eine ist eine Begutachtungsstelle und das andere ist eine Beratungsstelle.
  2. Räumliche Trennung: Die Begutachtungsstelle ist an einem Ort und die Beratung an einem anderen.
  3. Personelle Trennung: Die Begutachtung führt der Psychologe A durch und die Beratung der Psychologe B.
Der BNV, bzw. Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen, sieht eine "saubere Trennung der beiden Bereiche" nicht mehr durchgängig als gegeben an. Das erfüllt eigentlich den Wunsch bestimmter MPU-Kandidaten, dass Gutachter und Berater eine Person sein soll. In Wirklichkeit ist es kein so großer Vorteil, wenn jemand früher als Gutachter gearbeitet hat, oder parallel als Gutachter arbeitet. Wenn der Berater und der Gutachter eine Person sind, dann ist dies eine "Vetterles-Wirtschaft", bzw. dann wäre das Gutachten dieser Person immer fragwürdig. Oder nochmals anders formuliert: Es geht um die Frage, ob der konkrete MPU-Kandidat die Wirklichkeit als hilfreich erlebt oder nicht. Der Entzug der Fahrerlaubnis und auch ein negatives Gutachten enthält etwas Gutes, wenn man die Wirklichkeit als hilfreich ansieht. Man kann dann etwas daraus lernen. Wenn man die Wirklichkeit aber als bedrohlich ansieht, dann kann man an dem Entzug der Fahrerlaubnis und an einem negativen Gutachten nichts Hilfreiches oder Lehrreiches entdecken.

Berufsbezeichnungen bei der Begutachtung der Fahreignung (MPU)


In der Begutachtung der Fahreignung sind die Verhältnisse streng geregelt. Es gibt ein vielteiliges System an Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und Beurteilungskriterien (Fahreignung). Zur Rechtsstellung der Regelwerke siehe BASt, Heft M 257, S.11, Bild 2. Obwohl die Begutachtung ein "regulierter Bereich" ist gibt es aber dennoch eine Ausnahme:

Sachverständiger und Gutachter kann sich jedermann nennen

"Es ist in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, dass es für die Tätigkeit von Sachverständigen kein Berufsgesetz gibt und daher Jedermann ohne vorherige Zulassung, Erlaubnis oder Qualifikationsprüfung seine Dienste am Gutachtermarkt anbieten kann. Selbst die Berufsbezeichnung "Sachverständiger", "Gutachter" und "Experte" sind nicht gesetzlich geschützt" (IFS e.V., Informationsbroschüre "Mit Sachverstand werben Seite 6) - Darstellung der IHK. Nur die Berufsbezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt (§ 132a StGB).

Wenn man auf der Website des "Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V." (bvs-ev.de) den Begriff "Fahreignung" eingibt, dann kommt gar niemand. Das ist in Deutschland die Aufgabe der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF). Eine Einzelperson kann kein Gutachter für Fahreignung sein. Sie benötigt zur Begutachtung immer eine funktionierende und voll ausgestattete Begutachtungsstelle. Begutachtung der Fahreignung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, ein interdisziplinärer Bereich. Es muss immer ein Arzt und ein Psychologe gemeinsam die Begutachtung durchführen und eine Entscheidung treffen. Es ist jeweils von einem Vertreter der beiden Disziplinen die Unterschrift unter dem Gutachten erforderlich.

Psychologen, die früher als Gutachter gearbeitet haben

Es gibt Psychologen die damit werben, dass sie früher als Gutachter an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) gearbeitet haben. Gutachter sind gut im Begutachten. - Sie müssen bestimmten Begutachtungsleitlinien anwenden können und bestimmte Beurteilungskriterien kennen. - Das größerer Problem kann es sein, einen realen Menschen auf den richtigen Weg zu bringen. Das wäre besonders dann der Fall, wenn es sich um einen Menschen handelt, der wiederholt mit derselben Sache aufgefallen ist, sogenannter "Wiederholungstäter". Das ist ein völlig anderes Gebiet als Begutachtung. So kommt es durchaus vor, dass ein Gutachter ein paar Jahre in der Beratung arbeitet bevor er sich dann wieder "in die Begutachtung zurückzieht".

Das Beratung eine anspruchsvolle Tätigkeit ist bestätigt auch Jürgen Brenner-Hartmann (Federführer der ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien): "Begutachtung ist die leichtere Tätigkeit! Ich habe großen Respekt vor den Psychologen, die die Vorbereitung auf die MPU machen!" (persönliche Mitteilung).




1 Trennung von Begutachtung und Beratung
1.1 MPU-Stellen: Kundenberatung verboten
1.2 Gesetzgeber begründet die Trennung
1.3 Trennung nicht umgangen
2 Berufsbezeichnungen bei der Begutachtung
2.1 Sachverständiger und MPU Gutachter
2.2 Psychologen frühere Gutachter



Fahreignung: Wie die Beratung und Begutachtung bei der MPU Vorbereitung die Trennung erfahren müssen - MPU Psychologen: früher als Gutachter gearbeitet, jetzt als MPU-Vorbereiter/Berater tätig